Seit vielen Jahren vertreten wir erfolgreich unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen des Sozialrechts:
Nutzen Sie die besonderen Qualifikationen des Fachanwalts für Sozialrecht. Bitte denken Sie daran: Für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Bescheide, Widerspruchsbescheide und Urteile gelten jeweils kurze Fristen!
Hierbei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen, der Qualifikation zum Fachanwalt für Sozialrecht und den Fortbildungen, die wir regelmäßig absolvieren.
Rechtsfragen rund um das SGB II gehöre nicht zu unseren Kernkompetenzen. Hier bitten wir höflichst, Kollegen, die sich in diesem Rechtsgebiet spezialisiert haben, zu beauftragen.