Sozialrecht

Seit vielen Jahren vertreten wir erfolgreich unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen des Sozialrechts:

  • Grad der Behinderung (GdB) und Funktionsbeeinträchtigungen. Das Versorgungsamt berücksichtigt nicht immer sämtliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Oft wird der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig angesetzt oder gar nicht anerkannt. Verschlimmerungen oder Merkzeichen werden nicht entsprechend berücksichtigt oder es soll der GdB zu Unrecht reduziert werden.
  • Rentenversicherung (SGB VI) – wegen teilweiser oder vollständiger Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente, Teilhabe am Arbeitsleben, Überzahlungen und Rückforderung von Rentenleistungen
  • Leistungen der Krankenversicherung (SGB V), z.B. Einstellung des Krankengeldes, Ablehnung von der Übernahme von Heilbehandlungskosten oder Operationen, Erstattung von Arzneimittelkosten, Genehmigung einer Kur. Streitigkeiten mit der Krankenkasse gibt es auch im Zusammenhang mit der Versorgung von Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl, Prothesen, Hörgeräten, Perücken etc.
  • Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit (SGB III), z.B. Arbeitslosengeld, Sperrfrist, Insolvenzgeld, Umschulung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (SGB IIV). Weigert sich diese, einen Arbeitsunfall anzuerkennen oder Leistungen wegen einer Berufserkrankung zu erbringen? Häufig werden auch nur zu geringe Leistungen erbracht.
  • Einordnung in Pflegegrad. Die Krankenkassen und der MDK setzen oft zu kurze Zeiten für die nötige Pflege an. Dadurch werden häufig keine oder zu niedrige Pflegegrade festgesetzt. Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen nämlich Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialem Kontakt

Nutzen Sie die besonderen Qualifikationen des Fachanwalts für Sozialrecht. Bitte denken Sie daran: Für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Bescheide, Widerspruchsbescheide und Urteile gelten jeweils kurze Fristen!

Hierbei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen, der Qualifikation zum Fachanwalt für Sozialrecht und den Fortbildungen, die wir regelmäßig absolvieren.

Rechtsfragen rund um das SGB II gehöre nicht zu unseren Kernkompetenzen. Hier bitten wir höflichst, Kollegen, die sich in diesem Rechtsgebiet spezialisiert haben, zu beauftragen.