Strafrecht

Wie schnell man – auch unverschuldet – in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt werden kann, wissen so manche unserer Mandanten aus Erfahrung. Dabei ist es wichtig, sich richtig zu verhalten.

Verhaltenstipps:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Nirgendwo ist dieses Motto so wichtig, wie im Umgang mit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

  • Auch wenn Sie das verständliche Bedürfnis haben, Ihr Handeln oder Ihre Unschuld zu erklären, vermeiden Sie besser sich zu äußern. Aus der Sicht der Strafverteidigung ist eigentlich immer von einer überstürzten Aussage abzuraten. Ihr Schweigen darf Ihnen nämlich in einem späteren Strafprozess nicht negativ angelastet werden.
  • Geben Sie auch keine schriftlichen Erklärungen ab. Auch einer Vorladung zur Polizei müssen Sie nicht Folge leisten.
  • Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns auf.
  • Nachdem wir Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte hatten, erfahren Sie von uns den konkreten Vorwurf. Erst danach ist die Darstellung Ihrer Sicht der Dinge sinnvoll.
  • Versprechungen oder Drohungen der Polizei sollten Sie nicht zu einer Aussage verleiten; die Polizei kann über den Verfahrensausgang gar nicht entscheiden.
  • Sie müssen nur Angaben zur Person machen. Bestehen Sie immer auf die sofortige Hinzuziehung eines Verteidigers.

Vorteile und Ziele einer professionellen Strafverteidigung:

Wie sinnvoll ist es, bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen? Lohnen sich die anfallenden Kosten?

Mit uns haben Sie einen kompetenten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater an Ihrer Seite. Nur wir dürfen bereits schon im Ermittlungsverfahren Einblick in die Strafakten nehmen. Allein die genaue Kenntnis der gemachten Vorwürfe und Zeugenaussagen ermöglicht eine erfolgreiche Verteidigung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluss gebracht wird. Sollte an den Ihnen gemachten Vorwürfen etwas „dran sein“, können wir auf die Möglichkeit der Beendigung des Verfahrens ohne ein rufschädigendes, öffentliches Gerichtsverfahren hinwirken.

Sollte es dennoch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte wahr zu nehmen und die Rechtsordnung zu verteidigen. Zwar sind Staatsanwaltschaft und Gericht zur Objektivität verpflichtet, die Realität sieht aber manchmal anders aus. Selbst der Gesetzgeber hat das erkannt und deswegen unter anderem auch das Recht gegeben, Befangenheitsanträge zu stellen. Wir verhelfen Ihnen zu einem fairen und rechtsstaatlichen Prozess.

Unter den Voraussetzungen des § 140 StPO haben Sie auch den Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, welchen Sie grundsätzlich frei wählen können. Aufgrund der Gesetzesreform kann auch bereits im Vorverfahren/Ermittlungsverfahren unter den Voraussetzungen des §141 StPO eine Pflichtverteidigerbeiordnung erfolgen.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein sind wir auch gerne bereit Sie zu vertreten. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten Ihrer Rechte im Strafverfahren z.B. im Adhäsionsverfahren und/oder als Nebenkläger geltend zu machen. Gleiches gilt auch für Ihre Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.

Sollten Sie oder ein Bekannter sich bereits in Strafhaft befinden sind wir für Sie auch gerne im Bereich des Strafvollstreckungsrechts tätig, um eine möglichst frühe Haftentlassung zu erreichen.

Hierbei profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen, der Qualifikation zum Fachanwalt für Strafrecht und den Fortbildungen, die wir regelmäßig absolvieren.